Lebenslang heißt meist nur 15 Jahre. Und das ist auch gut so. Jeder hat ein Recht auf eine zweite Chance, selbst nach schwersten Straftaten. Anstatt sie nach der Gefängnisstrafe zu entlassen, entziehen wir ihnen weiterhin ihre Freiheit. Und das nur, weil wir sie für gefährlich halten. Da fehlt einfach die Verhältnismäßigkeit.
Das Argument sticht nicht, im Gegenteil. Die Richter beurteilen jeden Einzelfall. In Deutschland sind nur etwa 500 Menschen in Sicherungsverwahrung und für Wiederholungstäter, Vergewaltiger oder schwere Gewaltverbrecher gilt, ob sie weiter in Sicherungsverwahrung bleiben oder freikommen können, wird jährlich von Gerichten überprüft.
Natürlich geht von einigen Tätern eine Gefahr aus. Studien zeigen aber, dass nur jeder fünfte wirklich schwer rückfällig wird. Trotzdem sperren wir gleich alle wieder weg. Das geht nicht. Statt der Sicherungsverwahrung könnte die Führungsaufsicht helfen. Ehemalige Strafgefangene werden so per Fußfessel überwacht und betreut.
Der Ansatz ist teuer und bringt keine richtige Sicherheit. Es gibt einige wenige Menschen, deren Freiheit zu gefährlich für alle anderen ist. In Sicherungsverwahrung bekommen sie größere Zellen als im Gefängnis, bessere Freizeitangebote und vor allem mehr Therapie. Das ist gut so. Dass sie niemanden mehr in Gefahr bringen können, auch.
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